Etwas Transparenz zum Register

Die Gebührenbescheide des Bundesanzeiger Verlages zur Führung von Sportvereinen im Transparenzregister machen auch vor Chemnitz nicht Halt. Immer mehr Vereine erhalten im Zuge dessen Bescheide, die teils mehrere Jahre rückwirkend ausgestellt werden.

Auch wenn wir in der Sportfamilie bisher eher wenig bis nichts mit dem Bundesanzeigerverlag zu tun hatten und haben, sind diese Bescheide durchaus formal korrekt. Für gemeinnützige Vereine besteht jedoch die Möglichkeit sich von der Gebührenzahlung befreien zu lassen. Eine rückwirkende Befreiung für Vereine zu erreichen war dem DOSB leider ebenso unmöglich, wie eine generelle Befreiung ohne Antragstellung.

Welche Schritte nötig sind um zumindest für das aktuelle Jahr die Befreiung zu erreichen hat der Landessportbund Sachsen e.V. sehr übersichtlich zusammengefasst.

Dass dennoch einiges an Aufwand für uns Vereine anfällt und der gesamte Prozess viel Frustrationspotential bereit hält, zeigt allein schon die Anzahl der zu beachtenden Fragen. Aus diesem Grund haben wir uns nochmals eindrücklich an unsere Chemnitzer Vertreter:innen im Bundestag gewendet. Darin bitten wir diese (und ihre Kolleg:innen) im Bundestag darauf einzuwirken, dass dieses umständliche und bürokratische Verfahren vereinfacht wird, zumal dieses durch eine Gesetzesänderung noch einmal verschärft werden soll.

Bis dahin steht der Stadtsportbund in ständigem Austausch mit dem Landessportbund sowie Fachleuten aus dem Vereinsrecht um bei Fragen weiterhelfen zu können. Hierzu werden wir auch an einer Onlineschulung direkt beim Bundesanzeiger Verlag teilnehmen. Diese ist kostenfrei und steht allen Interessierten offen. Hier geht es zur Anmeldung.

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